Die allgemeinen Bedingungen
1. Bei Verlust des Gepäcks der Passagiere, außer den Fällen des Verlustes durch Verschulden des Transportunternehmens, übernimmt die Firma keine Verantwortung. Es ist allen Kunden empfohlen ein Vertrag über die Unfallversicherung für die Reise oder Verlust des Gepäcks abzuschließen. Jeder Fahrgast muss unmittelbar sein eigenes Gepäck kennzeichnen und bei dem Busfahrer registrieren lassen.
2. Für die Zeitverluste die durch die Wartezeiten an der Grenze, oder die Staus an Autobahnen übernimmt die Transportunternehmen keine Verantwortung. Es ist mit Zeitverschiebungen und Verspätungen zu rechnen.
3. Für abgelaufene oder fehlende notwendige Reisedokumente die für die Durchfahrt eines anderen Staatsgebiets geeignet sind übernimmt das Transportunternehmen keine Verantwortung. Bitte überprüfen Sie Ihre Reisedokumente vor der Abfahrt. Bei entstehenden Fragen bitten wir Sie eine Auskunft von sicheren Quellen wie Rathaus, Botschaft, Ausländeramt zu holen.
4. Für die Beförderung von Waren, die der sorgfältigen Zollkontrolle unterliegen, trägt der Passagier die Verantwortung. Es ist aber strengstens Verboten solche Sachen wie Medikamente, Drogen, Waffen, explosive Stoffe, Samen von verschiedenen Pflanzen, Zigaretten mehr als eine Stange, Alkohol mehr wie ein Liter, Lebensmittel wie Speck, Wurst, Geflügel und Ähnliches durch die grenze zu überführen.
5. Vor der Abfahrt ins andere Land empfehlen wir die Informationen mit Zollbedingungen und Beschränkungen zu sammeln.
Beim Erwerb einer Fahrscheines werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Reise-Zentrum anerkannt.
Kündigt der Fahrgast einen bestimmten Beförderungsvertrag(Stornierung), so bleibt der Anspruch auf das Beförderungsentgelt nach Maßgabe der folgenden Regelungen in Höhe einer Pauschale bestehen, die unsere
Aufwendungen oder ersatzweise erlangte Beförderungsentgelte berücksichtigt.
Bei Stornierung des Beförderungsvertrages bis zu 7 Tagen vor Fahrantritt hat der Fahrgast eine Pauschale in Höhe von 10,00 Euro an dasReise-Zentrum zu entrichten.
bis 2 Tagen vor Abfahrt 60% vom Fahrpreisam Tag der ABfahrt 100% des Fahrpreises (also keine Rückerstattung)
Bei einer Stornierung der Rückfahrt im OPEN-Ticket berechnet der Veranstalter 30% von der Differenz zwischen dem Hin- und Rückfahrt und dem Einzelticketpreis.
Bei der Umbuchung bis zu sieben Tagen vor dem Geplanten Reisebeginn berechnet der Veranstalter 10 Euro pauschal, bis zu 2 Tagen vor Abreisedatum werden 30 Euro pauschal berechnet, am Tag der Abfahrt ist keine
Umbuchung möglich.
Beim Verzicht des Passagieres auf die Fahrt vom Kunden wird die Summe vom Wert der Karte erhoben, ist aquivalent:
1. Weniger als vor 9 Tage – 20 %
2. Weniger als vor 7 Tage – 50 %
3. Weniger als vor 3 Tage -100 %
4. Bei dem Verzicht auf die ruckgangige Fahrt mit dem offenen Datum, wird 20 % festgehalten.
Ermäßigung :
- Kinder bis 12 Jahre – 50 %
- Jugendliche ab 12 bis 19 Jahre - 10%
- Senioren ab 60 Jahre - 10 %
Gepäck :
- Zwei Gepäckstücke 60 * 50 * 30 max. bis 35 Kilo und ein Handgepack bis 5 Kilo sind frei.
- Übergewicht kostet 2,- Euro pro Kilo
2. Für die Zeitverluste die durch die Wartezeiten an der Grenze, oder die Staus an Autobahnen übernimmt die Transportunternehmen keine Verantwortung. Es ist mit Zeitverschiebungen und Verspätungen zu rechnen.
3. Für abgelaufene oder fehlende notwendige Reisedokumente die für die Durchfahrt eines anderen Staatsgebiets geeignet sind übernimmt das Transportunternehmen keine Verantwortung. Bitte überprüfen Sie Ihre Reisedokumente vor der Abfahrt. Bei entstehenden Fragen bitten wir Sie eine Auskunft von sicheren Quellen wie Rathaus, Botschaft, Ausländeramt zu holen.
4. Für die Beförderung von Waren, die der sorgfältigen Zollkontrolle unterliegen, trägt der Passagier die Verantwortung. Es ist aber strengstens Verboten solche Sachen wie Medikamente, Drogen, Waffen, explosive Stoffe, Samen von verschiedenen Pflanzen, Zigaretten mehr als eine Stange, Alkohol mehr wie ein Liter, Lebensmittel wie Speck, Wurst, Geflügel und Ähnliches durch die grenze zu überführen.
5. Vor der Abfahrt ins andere Land empfehlen wir die Informationen mit Zollbedingungen und Beschränkungen zu sammeln.
Rücktritt, Umbucheung, Stornogebüren
Beim Erwerb einer Fahrscheines werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Reise-Zentrum anerkannt.
Kündigt der Fahrgast einen bestimmten Beförderungsvertrag(Stornierung), so bleibt der Anspruch auf das Beförderungsentgelt nach Maßgabe der folgenden Regelungen in Höhe einer Pauschale bestehen, die unsere
Aufwendungen oder ersatzweise erlangte Beförderungsentgelte berücksichtigt.
Bei Stornierung des Beförderungsvertrages bis zu 7 Tagen vor Fahrantritt hat der Fahrgast eine Pauschale in Höhe von 10,00 Euro an dasReise-Zentrum zu entrichten.
bis 2 Tagen vor Abfahrt 60% vom Fahrpreisam Tag der ABfahrt 100% des Fahrpreises (also keine Rückerstattung)
Bei einer Stornierung der Rückfahrt im OPEN-Ticket berechnet der Veranstalter 30% von der Differenz zwischen dem Hin- und Rückfahrt und dem Einzelticketpreis.
Bei der Umbuchung bis zu sieben Tagen vor dem Geplanten Reisebeginn berechnet der Veranstalter 10 Euro pauschal, bis zu 2 Tagen vor Abreisedatum werden 30 Euro pauschal berechnet, am Tag der Abfahrt ist keine
Umbuchung möglich.
Beim Verzicht des Passagieres auf die Fahrt vom Kunden wird die Summe vom Wert der Karte erhoben, ist aquivalent:
1. Weniger als vor 9 Tage – 20 %
2. Weniger als vor 7 Tage – 50 %
3. Weniger als vor 3 Tage -100 %
4. Bei dem Verzicht auf die ruckgangige Fahrt mit dem offenen Datum, wird 20 % festgehalten.
Ermäßigung :
- Kinder bis 12 Jahre – 50 %
- Jugendliche ab 12 bis 19 Jahre - 10%
- Senioren ab 60 Jahre - 10 %
Gepäck :
- Zwei Gepäckstücke 60 * 50 * 30 max. bis 35 Kilo und ein Handgepack bis 5 Kilo sind frei.
- Übergewicht kostet 2,- Euro pro Kilo


